Noch bis zum 28. Februar 2023 Fördermittel bei der Haspa beantragen

Für gemeinnützige Organisationen

Fördermöglichkeit Grafik mit Geld

Bild: Coyot via Pixabay

Noch bis zum 28. Februar 2023 können sich gemeinnützige oder mildtätig anerkannte Einrichtungen und Vereine bei dem Haspa Zweckertrag auf Fördermittel bewerben. Gefördert werden können investive Vorhaben in Form von Anschaffungen sowie kleinere Baumaßnahmen oder Reparaturen, die in direktem Zusammenhang mit gemeinnützigen Zwecken stehen. Vor der Bewerbung ist zu berücksichtigen, dass das geplante Vorhaben erst nach Vorliegen der Förderzusage begonnen werden darf. 

Hier finden Sie alle weiteren Informationen und hier gehts zur Online-Bewerbung.

Die Freiwilligenagentur Bergedorf steht in keinem Zusammenhang mit der Förderung und kann auch keinen Einfluss auf eine Förderzusage nehmen.